Hana Usui
Lepra – Wald der Menschenrechte

22. Mai – 28. Juni 2024 und 3. – 12. Oktober 2024

Zum künstlerischen Verfahren von Hana Usui

Im Kunstschaffen des vergangenen Jahrhunderts und der Gegenwart gibt es zwei Verfahren. Das eine besteht darin, die Kunst zu verbergen. Das andere führt die Kunst durch virtuose Darstellung vor. In beiden Fällen ist die Frage, wo denn nun jeweils die Kunst zu finden sei, angebracht. Die Kunst zu verbergen, erfordert Meisterschaft. Und die verborgene Kunst wahrzunehmen, erfordert ebenfalls lange Jahre der Übung. Das virtuose Beherrschen künstlerischer Techniken ist kein Garant für künstlerische Qualität. Mitunter verbirgt sich die Kunst im Virtuosentum, muss gewissermaßen hinter seiner betörenden Oberfläche gesucht werden.

Die Kunst von Hana Usui tritt verborgen in Erscheinung. Sie wird, auch im wörtlichen Sinn, verschleiert. Hana Usui hat in Japan zwei Jahrzehnte lang Schriftkunst gelernt und geübt. Sie hat in Verbindung mit ihrer Übersiedlung nach Europa diese Tradition hinter sich gelassen, nicht aufgegeben, aber transformiert. Die Verwurzelung in einer Kultur kann und soll nicht aufgegeben werden. Sie kann aber durch die Begegnung mit anderen Kulturen zur Entstehung von Neuem führen. Durch die Kunst von Hana Usui erfahren alte japanische Traditionen eine Transformation. Gerade das ermöglicht auch eine kritische Auseinandersetzung mit wunden Punkten der jüngeren Geschichte und Gegenwart Japans, die durch die Kunst auch als wunde Punkte der europäischen Kultur wahrnehmbar werden.

Hana Usui nähert sich mit ihrer Kunst Bereichen an, die scheinbar fern aller Kunst sind. Wie können das Schicksal zum Tod Verurteilter, die Gefährdung des Lebens durch die Reaktorkatastrophe von Fukushima und das Elend von Leprakranken zum Gegenstand von Kunst werden? Dieser Not wird keine Ästhetisierung gerecht. Es ist auch fraglich, ob virtuos gestaltete Bilder eine Möglichkeit der Annäherung sind. Hana Usui hat in ihrer Kunst das Verfahren der Verschleierung entwickelt. Indem sie etwas verbirgt, macht diese Kunst etwas gegenwärtig.

Der Zyklus „LEPRA – Wald der Menschenrechte“ ist dem Schicksal jener Menschen gewidmet, die wegen ihrer Erkrankung von der übrigen Gesellschaft Japans gänzlich isoliert wurden. Erst 1996 wurde das „Gesetz zur Vorbeugung von Lepra“, das zu einer lebenslangen Isolierung der Erkrankten verpflichtete, aufgehoben. Heute gibt es in Japan noch dreizehn der früher streng abgeschlossenen Sanatorien. In ihnen leben noch einige ehemalige, inzwischen geheilte Patientinnen und Patienten. Hana Usui hat im Lauf ihrer Recherchen ein in Tokio gelegenes und öffentlich zugängliches Sanatorium öfter besucht. Sie hat Fotos der Anlage gemacht und mit einem der ehemaligen Patienten ein Interview geführt. Dieser gab ihr zu verstehen, dass ehemalige Leprakranke einer künstlerischen Darstellung ihrer Leiden eher ablehnend gegenüberstünden. „Als ich diese Worte hörte, fragte ich mich, in welche Richtung ich das Thema Lepra in meiner künstlerischen Arbeit wohl bringen sollte und musste mein bisheriges Grundkonzept wesentlich verändern.“ (Hana Usui)

Wenn in früheren Arbeiten die Verschleierung durch Zeichnungen auf Transparentpapier vor Fotografien geschah, so hat Hana Usui im Lepra-Zyklus auf subjektive Eingriffe wie die Zeichnungen fast völlig verzichtet. Sie hat ihre eigene Präsenz als Künstlerin zurücktreten lassen und den im Sanatorium fotografierten Gegebenheiten Raum geschenkt. Eine auf Transparentpapier gedruckte Fotografie ist jeweils vor eine andere gehängt. Es sind Pflanzen zu sehen, Bäume und Hecken, Bauten, Wege, alles sehr still und unscheinbar. Aus dem Hintergrund schimmert einmal auch die Hand des ehemals an Lepra Erkrankten durch. Eine Reihe der transparenten Fotografien zeigt eine Wegweiserglocke und Pflastersteine. Sie sind hinterlegt mit Tuschelavierungen und fast unleserlich mit Bleistift geschriebenen Gedichten von Leprakranken. Eine große Arbeit „zeigt eine absichtlich unvollkommene, nachbearbeitete Fotografie einer verbliebenen Hecke aus Stechpalmen“ (Hana Usui). Kaum lesbar hat die Künstlerin auf einige Zweige den Text einer Deklaration zum „Wald der Menschenrechte“ geschrieben. Verschleierung geschieht also in diesen Werken auf vielfältige Weise. Und immer wird gerade durch die Verschleierung sehr still auf etwas hingewiesen, wird etwas zum Vorschein gebracht.

Auf besondere Weise geschieht die Transformation traditioneller japanischer Schriftkunst in einer großen Installation aus gezwirbeltem und mit Tusche geschwärztem Papier. Der Titel „Verbinden“ gibt einen Hinweis darauf, was hier geschieht. Mit zarten und unendlich vielgestaltigen Strichen werden Bezüge geschaffen, Verbindungen unterschiedlicher Bereiche und Zonen. Das Entschiedene und Starke der Kunst von Hana Usui verbirgt sich hier im Zarten und äußerst Sensiblen.

Mit ihrer Kunst vermag es Hana Usui, das Mehrschichtige der Wirklichkeit erfahrbar zu machen. In der Not ist verborgen noch anderes zu erfahren. In der Gefährdung gibt sich eine Weite zu erkennen. Im Wirklichen ist verhüllt noch etwas anderes zu erkennen. Selbst die Kunst kann sich verhüllen und verweist auf etwas, dessen unverhüllte Wiedergabe ihr verwehrt ist.

Gustav Schörghofer SJ (August 2024)

 

Auf die Lepra-Problematik in Japan wurde ich erstmals 2017 aufmerksam, während ich für eine Ausstellung bei Artcurial Österreich zum Thema Todesstrafe in Japan recherchierte. In Japan werden nämlich die meisten Verbrechen aufgeklärt. In schweren Fällen, wie insbesondere Mord, ist die Verhaftungsrate sogar 90%. Diese Rate ist im Vergleich zu anderen Ländern viel zu hoch, was auf falsche Verurteilungen hindeutet.

Als ich mich mit dem Thema Todesstrafe befasste, widmete ich mich vier Menschen, die zum Tode verurteilt wurden. Einer von ihnen war der Leprakranke M.F. (Seit 2010 hat die Gemeinschaft der ex-Lepra-Patient:innen entschieden, den ganze Namen von M.F. nicht mehr zu publizieren, um seine Familie zu schützen. 2021 hat die Familie beim Gerichtshof einen Antrag gestellt, damit post mortem der Fall nochmals aufgerollt wird.) Er wurde 1951 unter dem Verdacht verhaftet, einen Beamten der Gemeindeverwaltung ermordet zu haben, weil dieser seine Lepra-Erkrankung dem Gesundheitsamt gemeldet hatte. M.F. wurde ohne angemessene Beratung und Verteidigung und trotz mangelhafter Beweise zum Tode verurteilt. Er legte daraufhin Berufung ein, aber sein Todesurteil wurde nicht aufgehoben und er wurde 1962 hingerichtet. Unabhängig davon, ob M.F. tatsächlich schuldig war oder nicht, fragte ich mich, warum vom Gericht die Reaktion auf eine Lepra-Meldung beim Gesundheitsamt überhaupt als gültiges Mordmotiv angesehen wurde? Dies war meine erste Frage, die mich dazu brachte, über Lepra zu recherchieren.

Vor etwa 150 Jahren gab es in Japan um die 30.000 Leprafälle, während Lepra in beinahe allen Ländern Europas bereits verschwunden war. Die Anwesenheit von so vielen Leprakranken war für Japan eine „nationale Schande“, welche die Regierung verbergen wollte, um die Nation in die Reihen der sogenannten „entwickelten Länder“ einzuordnen.

Bis nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Lepra in Japan als hochgradig ansteckende und unheilbare Krankheit eingestuft. Es wurde eine „absolute Isolationspolitik“ eingeführt, bei der alle Patient:innen zwangsweise isoliert wurden. Die Regierung, die lokalen Behörden und die gesamte Bevölkerung Japans arbeiteten zusammen, um Leprakranke in jedem Winkel des Landes ausfindig zu machen und abzusondern. Es entstand das „No Leprosy Prefectural Movement“. In den 1970er Jahren lockerte sich die Situation ein wenig auf und Lepra-Patient:innen begannen hin und wieder sich in die „Außenwelt“ zu wagen, obwohl dies illegal war. Aufgrund der Proteste der Patient:innen, die in der Zwischenzeit alle geheilt waren, wurde erst 1996 das „Gesetz zur Vorbeugung von Lepra“, welches die Lepra-Patient:innen zu lebenslanger Isolation in Sanatorien verpflichtete, endlich abgeschafft.

Die Leprakranken wurden in abgelegene Sanatorien transportiert und ihre ehemaligen Wohnungen wurden intensiv desinfiziert. Das löste in der Bevölkerung eine übermäßige Angst vor Lepra aus, die teilweise auf falschen Vorurteilen beruhte. So wurden etwa Familienangehörige als hochgradige Ansteckungsgefährdet und potenziell infiziert angesehen. Man mied sie und versuchte sie ebenfalls aus der Gesellschaft auszuschließen, was zu schweren Diskriminierungen führte. In einigen Fällen begingen nicht nur Patient:innen, sondern auch ganze Familien Selbstmord. Viele Leprakranke änderten deshalb den Namen, um die eigenen Angehörigen zu schützen.

In der Nachkriegszeit wurde 1948 das Eugenische Schutzgesetz erlassen, das auch Leprakranke betraf. Lepra ist zwar keine Erbkrankheit, aber kann angeblich über die Plazenta von der Mutter auf das Kind übertragen werden. Zwischen 1948 und 1996, bevor das Lepra-Schutzgesetz aufgehoben wurde, wurden mehr als 1.400 eugenische Operationen durchgeführt, d.h. Teilsterilisationen bei Männern und mehr als 3.000 Abtreibungen. Die Kinder von Leprakranken wurden ebenfalls isoliert und als „unerwünschte Kinder“ von der allgemeinen Bevölkerung diskriminiert.

Auch nachdem die Lepra in der Nachkriegszeit durch die Einführung spezieller Medikamente zu einer gut heilbaren Krankheit geworden war, wurde die Politik der Isolierung noch viele Jahre fortgesetzt. Dadurch wurden Vorurteile und Diskriminierungen gegenüber Leprakranken und ihren Familien aufrechterhalten und verstärkt, die sogar bis heute von Generation zu Generation weitergegeben werden.

Derzeit gibt es in Japan 13 Sanatorien für Leprakranke, in denen noch immer ehemalige, geheilte Patient:innen leben. Viele Sanatorien sind von üppigen Wäldern oder vom Meer umgeben, um die Isolation zu garantieren. In Tokio gibt es das „Tama Zenshoen“ Sanatorium, das ein Gebiet von ca. 35 Hektar ausmacht und in welchem früher bis über 1.000 Patient:innen isoliert wurden. Trotz des relativ weiten Gebietes mussten bis zu vier Paare in einem einzigen Raum zusammenleben. Die Leprakranken mussten beinahe ohne Hilfe von außen alle nötigen Arbeiten zum Überleben im Sanatorium verrichten. Sie mussten einen gestreiften Kimono anziehen, der an die Kleidung von Häftlingen erinnert, und ihr Geld wurde in eine interne Währung gewechselt. Heute leben im nun öffentlich zugänglichen Sanatorium Zenshoen noch ca. 100 ehemalige Patient:innen in relativ guten Verhältnissen. Deren Durchschnittsalter liegt bei 85 Jahren.

Ich habe das Tokyoter Sanatorium mehrmals besucht, insbesondere im Frühjahr 2024, um meine Ausstellung im JesuitenFoyer vorzubereiten. Dabei habe ich Herrn Y.Y., einen ehemaligen Patienten, interviewt. Er erzählte mir viele Episoden aus seinem Leben. Auf die Frage, was er über Filme und Kunstwerke über Lepra denke, antwortete er etwa folgendes: „Ich glaube nicht, dass Künstler:innen das tun müssen. Manchmal, wenn ich in Filmen Leprakranke sehe, stört mich das. Wir ehemaligen Leprakranken sind selbst sehr aktiv, um auf unsere Leidensgeschichte aufmerksam zu machen.“ Als ich diese Worte hörte, fragte ich mich, in welche Richtung ich das Thema Lepra in meiner künstlerischen Arbeit wohl bringen sollte und musste mein bisheriges Grundkonzept wesentlich verändern.

Damian de Veuster (1840–1889) war ein katholischer Priester, der sich auf Hawaii der Pflege von Leprakranken gewidmet hatte und selbst an Lepra erkrankt ist. Der bekannte japanische Bildhauer Yasutake Funakoshi (1912–2002), der auch ein gläubiger Katholik war, schuf 1975 eine Skulptur von Pater Damian, die 1983 in einem Museum ausgestellt wurde. Eine Gruppe ehemaliger Leprakranker bat daraufhin das Museum, das Werk nicht mehr auszustellen. Die Begründung dafür war, dass die Skulptur des kranken Paters bei den Menschen Ängste vor der Lepra schüren und zu weiteren Diskriminierungen ehemaliger Patient:innen und ihrer Familien führen würde. Nach Gesprächen zwischen dem Museum, dem Künstler und der genannten Gruppe der ex-Leprakranken wurde schließlich beschlossen, das Werk in einem separaten Raum auszustellen, der nur auf Anfrage zugänglich ist. Mit diesem Kompromiss wurde der Konflikt zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. Kunstfreiheit und dem Recht der ehemaligen Patient:innen, ihr Leben zu schützen, gelöst. Es sei darauf hingewiesen, dass nicht die Gesamtheit der ehemaligen Lepra-Patient:innen gegen die öffentliche Zurschaustellung der Statue waren. Seit 1999 ist die Skulptur von Pater Damian de Veuster in drei Museen wieder öffentlich zugänglich.

Trotz der Schwierigkeit, die Lepra-Problematik mittels Kunst zu vermitteln, hegen dennoch die ehemaligen Leprakranken einen tiefen Wunsch, ihre Leidensgeschichte so vielen Menschen wie nur möglich bekannt zu machen und die heute noch bestehende Diskriminierung in Japan zu beenden. Ein wichtiges Projekt für sie dabei ist es, dass der Wald im Tama Zenshoen Sanatorium über ihren Tod hinaus erhalten bleibt und weiter begrünt wird. Während des Weltkrieges wurden viele Bäume für den Bau von Luftschutzbunkern und zur Gewinnung von Brennholz gefällt; aber nach dem Krieg wurden verschiedene Begrünungsmaßnahmen durchgeführt. Die meisten der 30.000 Bäume aus 252 Arten wurden von den Patient:innen selbst gepflanzt und gepflegt. Sie haben nun diesen Wald als „Wald der Menschenrechte“ getauft, um ihn als Erinnerungsmahnmal den Bürgern vom Bezirk Higashimurayama zu hinterlassen.

Hana Usui (Mai 2024)

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